UGC-Lizenz- und Kooperationsvereinbarung
Version v1.1-2026-06 · Gilt für jede angenommene Kampagnen-Bewerbung
§1 Vertragsparteien & Rolle von Socuno
(1) Diese Vereinbarung kommt direkt zwischen dem „Creator" (Bewerber:in) und dem „Shop" (Brand/Unternehmen) zustande, sobald der Shop die Bewerbung des Creators über die Socuno-Plattform annimmt.
(2) Socuno (nachfolgend „Plattformbetreiber") stellt lediglich die technische Infrastruktur zur Vermittlung bereit. Der Plattformbetreiber wird nicht Vertragspartei dieses Kooperationsvertrages und haftet nicht für Pflichtverletzungen, Sach- oder Vermögensschäden, die aus der Kooperation zwischen Shop und Creator entstehen.
§2 Leistungen des Shops
(1) Der Shop übersendet das in der Kampagnenbeschreibung spezifizierte Produkt kosten- und versandgebührenfrei an die vom Creator hinterlegte Adresse. Das Eigentum am Produkt geht mit Lieferung auf den Creator über, sofern in der Kampagne nicht ausdrücklich eine Rücksendepflicht vereinbart wurde.
(2) Der Shop stellt dem Creator die in der Kampagne definierte Vergütung (z.B. feste Vergütung und/oder eine prozentuale Provision auf Netto-Umsätze via individuellem Rabattcode) gemäß den Auszahlungsbedingungen der Plattform bereit.
§3 Leistungen des Creators & Deadlines
(1) Der Creator verpflichtet sich, innerhalb der in der Kampagne festgelegten Frist (Deadline) ab Erhalt des Produkts ein Video (UGC) gemäß den Briefing-Vorgaben der Kampagne zu erstellen.
(2) Sofern in der Kampagne vereinbart, veröffentlicht der Creator das Video auf seinen eigenen Social-Media-Kanälen (z.B. Instagram). Das Video muss für mindestens 30 Tage öffentlich abrufbar bleiben.
(3) Der Creator garantiert, dass er das Video selbst erstellt hat und keine Rechte Dritter (insb. Urheberrechte, Musikrechte, Persönlichkeitsrechte) verletzt. Der Creator stellt den Shop und den Plattformbetreiber von Ansprüchen Dritter wegen Rechtsverletzungen vollumfänglich frei.
§4 Werbekennzeichnung
Der Creator ist allein dafür verantwortlich, den erstellten Content gemäß den geltenden gesetzlichen Vorgaben (insb. § 5a Abs. 4 UWG, § 22 MStV) deutlich und rechtzeitig als Werbung zu kennzeichnen (z.B. durch die plattformeigenen Branded-Content-Tools oder gut sichtbare Zusätze wie „Werbung").
§5 Nutzungsrechte (Lizenz)
(1) Der Creator räumt dem Shop mit Ablieferung des Contents ein einfaches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes, übertragbares und unterlizenzierbares Recht ein, das Video für eigene werbliche Zwecke zu nutzen (insb. Social Media Ads, Whitelisting, Website, Newsletter, Marktplätze).
(2) Die Bearbeitung des Videos (Kürzung, Einblenden von Texten, Formatwechsel) ist dem Shop gestattet, solange der Sinngehalt nicht entstellt wird.
(3) Der Creator verzichtet auf sein Recht zur Urheberbenennung (§ 13 UrhG), es sei denn, die Kampagne schreibt dies ausdrücklich vor.
§6 Lieferverzug, Schadensersatz & Vertragsstrafe
(1) Liefert der Creator den Content nicht innerhalb der Deadline, setzt der Shop (oder die Plattform im Namen des Shops) eine Nachfrist von 7 Tagen.
(2) Verstreicht die Nachfrist fruchtlos, ist der Creator verpflichtet, dem Shop den Wert des überlassenen Produkts (Netto-Verkaufspreis laut Shop zum Zeitpunkt des Versands) zu erstatten oder das Produkt originalverpackt und auf eigene Kosten zurückzusenden.
(3) Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzes durch den Shop bleibt bei Nachweis möglich.
§7 Vertragsschluss & Datenspeicherung
(1) Mit dem Klick auf den Button „Jetzt verbindlich bewerben" (oder eine entsprechende Bestätigung auf der Plattform) gibt der Creator ein verbindliches Angebot zum Abschluss dieser Vereinbarung ab. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Shop zustande.
(2) Zum Nachweis des Vertragsschlusses werden der Zeitpunkt der Klicks, der Account-Status sowie die IP-Adresse gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO rechtssicher protokolliert.
§8 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Sofern es sich bei den Vertragsparteien (Shop und Creator) um Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen handelt, wird der Sitz des Shops als Gerichtsstand vereinbart.